Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung


Im Bereich der klassischen Mietverwaltung (Miethaus) können wir nachweislich sehr gute Erfolge nachweisen. 

 

Unser Motto ist es, Sie als Eigentümer vollständig zu entlasten.

 

 

Zum Beispiel bei:  

  • Mieterwechsel
  • Vermietung über verbundene Maklerunternehmen
  • Einhaltung der Hausordnung
  • Abrechnung der Nebenkosten
  • Überwachung der Miet-/Pachteingänge, gegen säumige Mieter vorzugehen
  • Miet-/Pachtverträge abzuschließen
  • Vorschläge zur Anpassung von Mieterhöhungen
  • Mieterhöhungen durchzuführen
  • Kündigungen entgegenzunehmen und auszusprechen

 

Aufgaben des Verwalters 

Der Verwalter ist verpflichtet, bei der Verwaltung die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes anzuwenden. Er hat die Interessen des/der Eigentümer/s in jeder Hinsicht zu vertreten und dafür einzustehen, dass das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand erhalten und ordnungsgemäß genutzt werden kann. Der Verwalter hat insbesondere die Vermietung zu besorgen, die dazu erforderlichen Verhandlungen mit Mietinteressenten und dem Vermieter zu führen, Mietverträge abzuschließen, Kündigungen entgegenzunehmen und auszusprechen, die Vereinbarung angemessener, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Mieten zu beachten, und für den Eingang der Mieten zu sorgen. Er ist berechtigt, alle Veranlagungen, Rechnungen usw. vor der Zahlung auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit, sowie auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen und notfalls zu beanstanden. 

 

Buchführung, Abrechnung und Berichterstattung 

Über Einnahmen und Ausgaben hat der Verwalter eine ordnungsgemäße Buchführung durchzuführen. Bücher, Akten, das Verwaltungskonto und eine Kasse, sofern eine solche zu führen ist, sind getrennt von anderen Verwaltungen zu führen. Der Auftraggeber ist jederzeit während der Sprechstunden berechtigt, Einsicht in die Akten und Unterlagen des Verwalters zu nehmen. Die Abrechnung ist jährlich so rechtzeitig zu erstellen, dass die/der Eigentümer gesetzliche Verpflichtungen, insbesondere der Abgabe ihrer/seiner Steuererklärung, rechtzeitig nachkommen kann/können. 

 

Jahresabrechnung der Umlagen 

Erstellung einer jährlichen Einzelabrechnung der Betriebskosten je Wohneinheit. Betriebskosten sind im wesentlichen: Grundsteuer, Kosten für Wasser, Entwässerung, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Schornsteinreinigung, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Hauswart, Gemeinschaftsantenne, Verteileranlage für ein Breitbandkabel. 

 

Mietrückstände 

Wir achten darauf, dass keine Mietrückstände auflaufen und dass gegebenenfalls gegen säumige Mieter vorgegangen wird. 

 

Mieterhöhung 

Mieterhöhung, wenn die gesetzlichen Möglichkeiten gegeben sind, und der Eigentümer dies wünscht. 

 

Hausordnung 

Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der Hausordnung. Bei Verstößen gegen die Hausordnung mahnt die Verwaltung ab. Im Wiederholungsfall schöpft die Verwaltung die gesetzlichen Möglichkeiten aus, um in aller Konsequenz gegen die/den Störer vorzugehen. 

 

Wohnungsrückgabe 

Wir übernehmen die Wohnungsrückgabe nach Auszug des Mieters zur vollen Entlastung des/der Eigentümer. 

 

Mietkaution 

Die Kaution wird auf ein Sparbuch des Mieters verzinslich angelegt. Die Rückzahlung nach Auszug an den Mieter inklusiv der Zinsen erfolgt nur in voller Höhe, wenn die gemietete Wohnung einwandfrei zurückgegeben wurde. Ist dies nicht der Fall, veranlassen wir die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen und rechnen mit dem Mieter ab. 

 

Allgemeine Verwaltung 

Telefon und Schriftverkehr mit Mietern, Eigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten.